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Impressum/Anbieterkennzeichnung gemäß:
§ 5 Telemediengesetz (TMG),
§ 55 Abs. 2 Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV),
§ 6 Mediendienste-Staatsvertrag (MDSTv) und
§ 4 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
 
Dieses Radio ist ein privates, nichtkommerzielles Projekt. 
 
 
 
 
 
 
 
Die GEMA – in Langfassung „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte" – verwaltet, als staatlich anerkannte Treuhänderin, die Rechte von über 60.000
Mitglieder und über einer Millionen ausländischer Berechtigte.
Die GEMA hat, als Verwertungsgesellschaft, die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte, im Rahmen der Satzung und aus den Berechtigungsverträgen, die wir mit Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern abschließen. Die uns, zur kollektiven Verwertung übertragenen Rechte und Ansprüche, sind im GEMA-Berechtigungsvertrag festgelegt. Wir verstehen unseren, in der Satzung festgelegten Zweck, in einem weiten Sinn: Dazu gehört, u. a. auch, sich national, innerhalb der EU und auch international für die Rechtsfortbildung des Urheberrechts einzusetzen, welches die wirtschaftliche Kehrseite des geistigen Eigentums bildet, ohne die der schöpferische Mensch seine Kreativität nicht entfalten kann. Insofern sind wir nicht nur eine Inkassoorganisation, sondern auch eine Schutzorganisation für den schöpferischen Menschen.Quelle:(http://www.gema.de/)


Die GVL ist die urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller. Ihre Träger sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) und der Bundesverband Musikindustrie e.V.. Ausübende Künstler sind Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler und alle sonstigen Werkinterpreten. Tonträgerhersteller sind Schallplatten- bzw. CD-Firmen und sonstige Tonträger-Produzenten mit eigenem Label. Die GVL nimmt die sog. Zweitverwertungsrechte für die Künstler und die Hersteller wahr. Sie zieht hierfür, auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge, die Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Es handelt sich dabei um die gesetzlichen Vergütungsansprüche
  • gegen Hörfunk- und Fernsehsender für die Verwendung erschienener Tonträger in ihren Programmen,
  • gegen Kabelbetreiber, für die Einspeisung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ins Kabelnetz,
  • gegen Diskotheken, Gaststätten, Hotels etc., für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und von Radio- und Fernsehsendungen,
  • gegen die Hersteller von Aufnahmegeräten und Leermedien, für die private Überspielung von Tonträgern und Videokassetten sowie von Radio- und Fernsehsendungen,
  • gegen die Videotheken, für die Vermietung von Bildtonträgern und Tonträgern (Vermieterlaubnis durch den Hersteller vorausgesetzt),
  • gegen die öffentliche Hand, für den Verleih von Tonträgern und Bildtonträgern in öffentlichen Bibliotheken,
  • gegen die Schulbuchverleger, für die Aufnahme von Titeln aus erschienenen Tonträgern in Sammlungen für den Schul- und Unterrichtsgebrauch
  • und in anderen Fällen der Zweitverwertung von künstlerischen Darbietungen und erschienenen Tonträgern. Den Tonträgern stehen bei der GVL Musikvideos gleich. Bei der öffentlichen Wiedergabe führt die GEMA (die urheberrechtliche Vertretung der Komponisten, Texter und Musikverlage) das Inkasso für die GVL mit durch. Bei der privaten Überspielung tritt, gegenüber der Industrie, die ZPÜ als Zusammenschluss aller urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften auf. Kabelrechte, Vermietung und Verleih werden von der GVL, im Verbund mit anderen Verwertungsgesellschaften, wahrgenommen. Die Verteilung der eingezogenen Vergütungen an die ausübenden Künstler und die Tonträgerhersteller obliegt der GVL. Die Verteilungsgrundsätze sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt, die Verteilungspläne, im einzelnen, werden, jährlich, vom Beirat beschlossen. Bis zu 5 % des jährlichen Verteilungsvolumens stehen für kulturelle Förderungsmaßnahmen und soziale Zwecke nach den vom Beirat verabschiedeten Richtlinien zur Verfügung. Quelle: http://www.gvl.de )
 

 

Das Radio ist bei der Gema und GVL angemeldet

    

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und zum Senden von legalen Musikstücken berechtigt. 
Wir sind als Online Radio bei der GVL & GEMA gemeldet!
 
 

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